Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (411.253) 
                
                
            INHALT
Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
- Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
 - 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen; im
 - 1. Bereich Sprachen: 30–40%
 - 2. Bereich Mathematik und Naturwissenschaften: 20–30%
 - 3. Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften: 10–20%
 - 4. Bereich Kunst: 5–10%
 - Artikel 9 Absatz 7;