Verordnung über Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung... (126.515.851.59) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Kindergärtnerinnenseminars
- Verordnung über Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Kindergärtnerinnenseminars
 - § 1.
 - 1. Praxista g e
 - 2. Ausbildungspraktikum
 - 1. Praxista g e
 - 2. Ausbildungspraktikum
 - 1. Praxista g e
 - 2. Bewährun g spraktikum
 - § 2. Teamsitzungen
 - § 3. Die Besoldungen und Entschädigungen werden nur ausgerichtet,
 - § 4. Auf die Besoldungen und Entschädigungen gemäss Ziffer 1 wird je-
 - § 5. Die Besoldungen und Entschädigungen werden nach Ende des Seme-
 - § 6. Das Kindergärtnerinnenseminar wird mit der Auszahlung beauftragt.
 - § 7. Regierungsratsbeschluss vom 25. September 1984
 - § 8. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. November 1990 in