Verordnung über das Pflichtpensum für Lehrkräfte an den Berufsschulen (126.515.833.31) 
                
                
            INHALT
Verordnung über das Pflichtpensum für Lehrkräfte an den Berufsschulen
- Verordnung über das Pflichtpensum für Lehrkräfte an den Berufsschulen
 - 5. April 1995
 - 1. Das Pflichtpensum der Lehrkräfte an den Berufsschulen kaufmännischer
 - 2. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Vorbehalten bleibt
 - 3. Der Kantonsratsbeschluss über die Einstufung der Berufsschullehrer in
 - 4. Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Referendum.