Finanzielle Beteiligung an der Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität, Olten (712.591.2) 
                
                
            INHALT
Finanzielle Beteiligung an der Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität, Olten
- Finanzielle Beteiligung an der Aare-Tessin Aktiengesellschaft für Elektrizität, Olten
 - 23. Oktober 1887 und § 18 des Gesetzes über die Rechte am Wasser vom
 - 27. September 1959
 - 1. Von der Übereinkunft des Regierungsrates mit dem Verwaltungsrat
 - 2. Im Sinne dieser Übereinkunft wird beschlossen, das an der Generalver-
 - 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er wird ermäch-
 - 4. Der Regierungsrat ist befugt, die Aktien ganz oder teilweise in das