Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstalt... (511.514.1) 
                
                
            INHALT
Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
- Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
 - 6. Mai 2008 (RRB Nr. 2008/818)
 - 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat über Massnahmen gegen
 - 2. Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn mindestens ein weiterer Kanton
 - 3. Der Kantonsrat kann das Konkordat kündigen und Änderungen
 - 4. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.