Dekret über die Ausrichtung von Beiträgen für Schaffhauser Kantonseinwohner in ausse... (813.610) 
                
                
            INHALT
Dekret über die Ausrichtung von Beiträgen für Schaffhauser Kantonseinwohner in ausserkantonalen Krankenanstalten
- Dekret über die Ausrichtung von Beiträgen für Schaffhauser Kantonseinwohner in ausserkantonalen Krankenanstalten
 - § 3 Die Beitragsleistung beschränkt sich auf die Dauer, für welche der Auf-
 - § 5 Die Beitragsleistung erfolgt aufgrund der vom auswärtigen Spital an das
 - § 6 Dieses Dekret tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft