Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination (411.212) 
                
                
            INHALT
Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
- Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
 - 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat über die Schulkoordination
 - 2. Der Kanton Solothurn verpflichtet sich, die Schulgesetzgebung im Sinn
 - 3. Der Kanton Solothurn übernimmt die ihm durch das Konkordat erwach-
 - 4. Der Kantonsrat bewilligt im Rahmen seiner Kompetenzen die erforderli-
 - 5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt