Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientier... (411.101) 
                
                
            INHALT
Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen
- Verordnung des Erziehungsrates betreffend die Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen
 - § 5 In den Schulgebäuden, auf dem Schulareal und während Schulver-
 - § 12 Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbe-
 - § 14 9)
 - § 17 Liegt der Grund für eine unentschuldigte Absenz beim Schüler, so