Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen... (550.910) 
                
                
            INHALT
Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen --> 340.920
- Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen --> 340.920
 - Art. 4
 - III. Konkordatsanstalten
 - Art. 7
 - IV. Durchführung der Vollzüge
 - Art. 9
 - 1. übernimmt die zugewiesenen Personen im Rahmen ihrer Aufnahmefähigkeit
 - 2. erstellt innerhalb der Vorgaben des einweisenden Kantons zusammen mit der
 - 3. erstattet dem einweisenden Kanton Bericht, wenn er es verlangt, bei be-
 - Art. 14