Gesetz über die Kräftigung und Vereinigung von Schulverbänden (213.31) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Kräftigung und Vereinigung von Schulverbänden
- Gesetz über die Kräftigung und Vereinigung von Schulverbänden
 - Art. 1 Pädagogisch oder ökonomisch ungeeignete Schulgemeinden
 - Art. 2 Konfessionelle Schulgemeinden
 - Art. 3 Vollzugsvorschriften
 - Art. 4 Ersatz und Weitergeltung von Vorschriften
 - Art. 1 dieses Gesetzes tritt an die Stelle des Schlussabschnittes von Art. 5 Abs. 2
 - Art. 5 Aufhebung bisherigen Rechtes
 - Art. 6 samt Anhang und Art. 88 des Erziehungsgesetzes vom 7. April 1952
 - Art. 6 Vollzugsbeginn
 - Art. 4, Abs. 3 geändert 18-9 13.01.1983 keine Angabe