Beschluss betreffend Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte (823.210) 
                
                
            INHALT
Beschluss betreffend Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte
- Beschluss betreffend Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte
 - Art. 1 Das kantonale Arbeitsamt ist die zuständige kantonale Behörde, welche über
 - Art. 2 Zur Überprüfung der Gesuche um Erteilung einer Aufenthalts- und
 - Art. 3 Für die Zuteilung der Saisonarbeitskräfte (Permis A) teilt das kantonale
 - Art. 4 Wenn ein Gesuch für ausländische Arbeitskräfte teilweise oder vollständig
 - Art. 5 Für jede Vormeinung des kantonalen Arbeitsamtes, die die Erteilung einer
 - Art. 6 Vorliegender Beschluss, welcher im Amtsblatt veröffentlicht wird, tritt am