VERORDNUNG über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwil... (30.3312)
VERORDNUNG über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
- VERORDNUNG über die Beitragspflicht sowie die Verwendung der Löschsteuer und freiwilligen Beiträge der im Kanton Uri arbeitenden Feuerversicherungs-Gesellschaften
- Artikel 4 Die Verwaltung der Steuern und Beiträge obliegt der Staatskasse. Die Rechnung ist separat zu führen (kantonaler Feuerlöschfonds). 1
- Artikel 6 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Mit dem Vollzug wird der Regie -