VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen --> 70.2431 (70.2331) 
                
                
            INHALT
VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen --> 70.2431
- VERORDNUNG über Errichtung und Betrieb von öffentlichen Zeltplätzen --> 70.2431
 - Artikel 4 Gesuche um Be willigung zur Errichtung und Führung eines Zeltplatzes sind
 - Artikel 6 Zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Anstand und Ordnung ist ein Platzwart zu
 - Artikel 7 Für jeden Zeltplatz muss e in mehrsprachiges Benützer-Reglement aufge-
 - Artikel 11 Der Inhaber eines Zeltplatzes und insbesondere der Platz wart haben strikte
 - Artikel 14 Die Zeltplätze und ihr Betrieb unterstehen der Aufsicht der Polizeiorgane. Die zuständige Direktion 5
 - Artikel 15 Übertretungen dieser Verordnung w erden durch das Gericht mit einer Busse