Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer... (957.11) 
                
                
            INHALT
Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
- Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
 - Art. 1 Zuständige Behörde
 - Art. 2 Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen
 - Art. 3 Bewilligung
 - Art. 4 Zutrittsverbote oder -beschränkungen für bestimmte Gebiete
 - Art. 5 Übergangsrecht
 - Art. 6 Inkrafttreten