Mindestlohn 3000 Franken netto für alle Arbeitnehmenden der kantonalen Verwaltung S... (126.51.4) 
                
                
            INHALT
Mindestlohn 3000 Franken netto für alle Arbeitnehmenden der kantonalen Verwaltung Solothurn ab dem 20. Altersjahr
- Mindestlohn 3000 Franken netto für alle Arbeitnehmenden der kantonalen Verwaltung Solothurn ab dem 20. Altersjahr
 - 20. Altersjahr
 - 1. Das minimale Nettogehalt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
 - 2. Dieses Minimalgehalt bleibt so lange unverändert, bis die Nettobesol-
 - 3. Das Personalamt wird mit dem Vollzug in der Verwaltung beauftragt.
 - 4. Das Spitalamt wird mit dem Vollzug in den Spitälern beauftragt.
 - 5. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft.