Reglement über die Durchführung von Seminarkursen zur Vorbereitung auf die solothurn... (128.131) 
                
                
            INHALT
Reglement über die Durchführung von Seminarkursen zur Vorbereitung auf die solothurnische Gerichtsschreiberprüfung
- Reglement über die Durchführung von Seminarkursen zur Vorbereitung auf die solothurnische Gerichtsschreiberprüfung
 - 23. November 1941
 - § 1.
 - § 2. Das Obergericht setzt eine Kommission ein (3 bis 5 Mitglieder und 1
 - § 3.
 - § 4. Am Kurs können Angestellte der solothurnischen Gerichtskanzleien
 - § 5.
 - § 6.
 - § 7. Die Durchführung der Kurse steht unter der Aufsicht des Obergerich-
 - § 8. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.