Unterstellung aller solothurnischen Gemeinden unter die Zivilschutzpflicht (535.511) 
                
                
            INHALT
Unterstellung aller solothurnischen Gemeinden unter die Zivilschutzpflicht
- Unterstellung aller solothurnischen Gemeinden unter die Zivilschutzpflicht
 - 1. Sämtliche Gemeinden des Kantons Solothurn sind in baulicher und or-
 - 2. Der Regierungsrat kann, aufgrund taktischer und personeller Erwägun-
 - 3. Das Kantonale Amt für Zivilschutz wird ermächtigt, in Zusammenarbeit
 - 4. Die Gemeindebehörden der bis anhin nichtpflichtigen Gemeinden sind
 - 5. An die Kosten für bauliche und organisatorische Massnahmen entrich-
 - 6. Durch diesen Beschluss werden sämtliche widersprechenden Erlasse
 - 7. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.