Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausüb... (926.732) 
                
                
            INHALT
Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Viehhandels vom 29. November 1921
- Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Viehhandels vom 29. November 1921
 - 23. Oktober 1887
 - 3. März und 4. Juli 1922
 - 1. Der interkantonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Vieh-
 - 2. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Bundesrat namens des Kan-
 - 3. Über den Vollzug der Übereinkunft hat der Regierungsrat eine Ver-
 - 4. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung; er tritt nach Annah-