Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz (576.170) 
                
                
            INHALT
Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz
- Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz
 - § 1 Ansätze für Personal
 - § 2 Ansätze für Fahrzeuge, Anhänger, Wechselladebehälter
 - 1. Grundgebühr pro Einsatz Fr. 80
 - 2. pro angefangene Viertelstunde Fr. 30
 - 1. Grundgebühr pro Einsatz Fr. 100
 - 2. pro angefangene Viertelstunde Fr. 45
 - § 3 Umtriebsgebühr periodische Schutzraumkontrolle
 - § 4 Beratungen Schutzbauten
 - § 5 Schulungen und Vorträge im Auftrag von privaten Dritten
 - § 6 Einsätze
 - § 18d der Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (Polizeiverordnung,
 - § 7 Mehrwertsteuer
 - § 8 Zahlungsfrist, Verzugszins, Mahngebühren