Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst (154.231) 
                
                
            INHALT
Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst
- Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst
 - Art. 1 Abs. 4 dieses Beschlusses entschädigt werden. In diesen Ansätzen sind Aufwände für den Versand von Proben sowie das Erstellen von Be -
 - Art. 1 Abs. 4. Es werden jedoch pro Halbtag maximal 2 1/3 Stunden vergü -
 - § 1 Abs. 1 11.11.2008
 - § 1 Abs. 3 21.12.2010
 - § 1 Abs. 4 11.11.2008
 - § 1 Abs. 4 21.12.2010
 - § 1 Abs. 5 11.11.2008
 - § 1 Abs. 6 11.11.2008
 - § 2 Abs. 1 11.11.2008