Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- u... (925.156) 
                
                
            INHALT
Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil
- Beitritt des Kantons Solothurn zum Konkordat betreffend Technikum für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil
 - 23. Oktober 1887
 - 28. August 1984
 - 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat betreffend Technikum für
 - 2. Das Konkordat wird in der vom Arbeitsausschuss der Landwirtschafts-
 - 3. Der erforderliche Kredit von 410000 Franken (Preisstand 1. April 1984)
 - 4. Der Kantonsrat ist ermächtigt, die jährlichen Betriebs- und Unterhalts-
 - 5. Dieser Beschluss ist dem Volk zu unterbreiten. Er tritt nach dessen
 - 6. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.