Besoldung und Rechtsstellung des Leiters der Lehrerfortbildungskurse (126.515.851.51) 
                
                
            INHALT
Besoldung und Rechtsstellung des Leiters der Lehrerfortbildungskurse
- Besoldung und Rechtsstellung des Leiters der Lehrerfortbildungskurse
 - 1. Die im Frühling 1960 begonnenen Ergänzungskurse für die vorzeitig in
 - 2. Die vollausgebildete Lehrerschaft ist nach Bedarf zu ähnlich organisier-
 - 3. Die Kursleitung wird einer vom Regierungsrat zu wählenden Persönlich-
 - 4. Der Kursleiter ist berechtigt, in angemessenem Rahmen Hilfskräfte zur
 - 5. Die Kurse werden regional und stufenweise durchgeführt (1.-3. Klasse,
 - 4.-6. Klasse, Sekundar- und Oberschule) und dauern 3-4 Wochen.
 - 6. Die Durchführung der Ergänzungs- und Weiterbildungskurse und die