Verordnung betreffend Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Parzellarver... (214.450) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Parzellarvermessung des Kantons Basel-Stadt
- Verordnung betreffend Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Parzellarvermessung des Kantons Basel-Stadt
 - § 1.
 - § 2.
 - 1. im Gebiet der Altstadt und im Innern des Dorfes
 - 2. im bebauten Gebiet ausserhalb der in Ziff. 1 bezeich -
 - 3. im unbebauten Gebiet mit genehmigtem Bebauungs -
 - 4. im unbebauten Gebiet ohne genehmigten Bebau -
 - 1929.
 - § 2 in der Fassung der Verordnung vom 3. 3. 1969.
 - § 3.
 - § 3 Abs. 2: Der ursprüngliche Abs. 2 wurde gestrichen durch die Verordnung