Verordnung über die Entschädigung der Beauftragten der Tierseuchenbekämpfung und des... (916.441) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Entschädigung der Beauftragten der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes
- Verordnung über die Entschädigung der Beauftragten der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes
 - § 3 Für die Bestandesuntersuchungen durch die Kontrolltierärzte und
 - § 5 Für angeordnete Schutzimpfungen der Klauentierbestände durch
 - § 8 Die Schatzungsexperten und Schat zungsexpertinnen erhalten eine
 - § 10 Die kantonale Tierseuchenver ordnung vom 23. Dezember 1991