Landratsbeschluss betreffend die Verwaltung der basellandschaftlichen Rheinhafenanlagen (421.2) 
                
                
            INHALT
Landratsbeschluss betreffend die Verwaltung der basellandschaftlichen Rheinhafenanlagen
- Landratsbeschluss betreffend die Verwaltung der basellandschaftlichen Rheinhafenanlagen
 - § 1 Die auf Rechnung des Kantons Basel-Landschaft erstellten und noch zu erstel-
 - § 2 Die Behandlung aller die Güterschiffahrt betreffenden wirtschaftlichen Angele-
 - § 3 Die Geschäftsführung wird gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-
 - § 4 3
 - § 5 Der Beschluss tritt sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.