Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (574.310.1) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
- Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1
 - Art. 2 Vollzug der Vereinbarung
 - 2. Abschnitt: Die Organisation der interkantonalen Planung
 - Art. 3
 - Art. 4
 - 1. es beobachtet neue Entwicklungen;
 - 2. es stellt und überprüft Anträge auf Aufnahme und Streichung aus dem HSM-
 - 3. es legt die Voraussetzungen fest, welche zur Ausführung einer Dienstleistung
 - 4. es bereitet die Entscheidungen des Beschlussorgans vor; dazu gehören ins-
 - 5. es stellt dem Beschlussorgan die entsprechenden Anträge und begründet
 - 6. es erstattet dem Beschlussorgan jährlich Bericht über den Stand seiner
 - 2. Für den Zuteilungsentscheid:
 - 3. Für den Entscheid über die Aufnahme in die Liste der HSM-Bereiche und
 - Art. 5 Wahl und Aufgaben des HSM-Projektsekretariats
 - Art. 6 Arbeitsweise
 - 3. Abschnitt: Planung
 - Art. 7 Grundsätze
 - Art. 8 Besondere Anforderungen an die Planung der Kapazitäten
 - Art. 9 Auswirkungen auf die kantonalen Spitallisten
 - 4. Abschnitt: Finanzen
 - Art. 10
 - 5. Abschnitt: Streitbeilegung
 - Art. 11
 - Art. 12 Beschwerde und Verfahrensrecht
 - Art. 13 Beitritt und Austritt
 - Art. 14
 - Art. 15 Inkrafttreten
 - Art. 16 Geltungsdauer und Ausserkrafttreten
 - Art. 17 Änderung der Vereinbarung