Abkommen (0.142.113.329) 
                
                
            INHALT
Abkommen
- Abkommen
 - I. Übernahme von Staatsangehörigen der Vertragsparteien
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - II. Übernahme von Drittstaatsangehörigen
 - Art. 5
 - Art. 6
 - Art. 7
 - Art. 8
 - III. Durchbeförderung
 - Art. 9
 - Art. 10
 - Art. 11
 - Art. 12
 - Art. 13
 - Art. 14
 - Art. 15
 - Art. 16
 - Art. 17
 - Art. 18
 - IV. Schutz von Personendaten
 - Art. 19
 - V. Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
 - Art. 20
 - Art. 21
 - Art. 22
 - Art. 23
 - Art. 24
 - Art. 25
 - Unterschriften
 - Protokoll über die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Spanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
 - Art. 1 Angaben, die auf dem Gesuch um Rückübernahme eines Staatsangehörigen einer Vertragspartei enthalten sein müssen, und Modalitäten der Übermittlung (Art. 4 Abs. 1)
 - Art. 2 Angaben, die auf dem Gesuch um Rückübernahme eines Drittstaatsangehörigen enthalten sein müssen und Modalitäten der Übermittlung (Art. 7 Abs. 2)
 - Art. 3 Dokumente, mit denen sich die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei oder sein dortiger Aufenthalt feststellen lässt (Art. 7 Abs. 1)
 - Art. 4 Modalitäten der Übermittlung eines Gesuchs um Durchbeförderung zur Rückführung oder im Anschluss an eine Einreiseverweigerung durch die ersuchende Vertragspartei (Art. 9)
 - Art. 5 Flughäfen für die Rückübernahme und Durchbeförderung (Art. 21)
 - Art. 6 Begleichung der durch die Rückübernahme oder Durchbeförderung entstehenden Kosten (Art. 4, Abs. 2; 7, Abs. 3; 9, Abs. 3; und 18)
 - Art. 7 Schlussbestimmungen
 - Anexo I / Anhang I
 - Solicitud de readmisión/Rückübernahmegesuch
 - Anexo II / Anhang II
 - Solicitud de facilitación de tránsito a efectos de expulsión por vía aérea / Gesuch um Durchbeförderung zur Rückführung auf dem Luftweg